Der Besitz von Farmland ist in Namibia ein politisches und sensibles Thema. Waren die Landbesitzverhältnisse doch einer der Auslöser und Grundlagen des langjährigen Freiheits- und Unabhängigkeitskampfes.
Nach eingehender Grundlagenforschung durch eine Landkonferenz und der Einberufung eines technischen Ausschusses für kommerzielles Farmland, hat die namibische Regierung am 28. Oktober 1994 das neue Landgesetz verabschiedet. Das Gesetz hat die Umverteilung und eine weitergehende Nutzung des kommerziellen Farmlandes zum Ziel.
Das Landgesetz legt fest, daß Farmland (wie im Gesetz definiert) nicht durch ausländische Staatsangehörige erworben werden kann (d.h. Personen, die keine namibischen Staatsangehörige sind oder Firmen, an denen namibische Staatsangehörige keinen mehrheitlichen Anteil haben).
Dennoch sieht das Landgesetz auch die Möglichkeit einer Sondergenehmigung zum Kauf von Farmland durch ausländische Staatsangehörige vor, im Ausnahmefall eines Investitionsvorschlages mit besonderen Vorzügen. In diesem Fall erteilt der Minister für Ländereien eine Sondergenehmigung, die auf diesen Vorzügen basiert sowie auf der vorherigen Erteilung eines „Status Investitions Zertifikates“ (SIZ) durch den Minister für Handel und Industrie. Kriterien und Voraussetzungen für die Erteilung eines SIZ sind im „Auslandsinvestitionsgesetz“ enthalten und schließen folgendes ein:
• Mindestinvestitionssumme von 2 Mio. N$
• Beitrag zu namibischen Entwicklungszielen
• Nutzung von namibischen Ressourcen / Rohmaterialien
• Arbeitsplatzschaffung durch die Investition
• Devisenerwerb / -ersparnis
• Positive Handlungsprinzipien
• Ländliche Entwicklung
• Umweltschutz
Jedoch wurde die o. g. Möglichkeit, eine Sondergenehmigung durch den Minister für Ländereien zu erhalten, durch eine Kabinettsentscheidung aufgehoben, die weiterhin festlegt, daß das Landreformgesetz geändert werden muß, um ausländische Staatsangehörige davon abzuhalten, Farmland in Namibia zu erwerben. Daher sollen keine weiteren Sondergenehmigungen für den Kauf von Farmland durch Ausländer mehr erteilt werden, bis diese Änderung in Kraft tritt. Es besteht daher zur Zeit ein Moratorium auf jeglichen Erwerb von Farmland durch ausländische Staatsangehörige.
Das Landgesetz soll jedoch keine Hemmnis für seriöse Investitionen aus dem Ausland sein. Wirtschaftliche Aspekte wie die Beschäftigung von Namibiern, Ausbildung, ländliche Entwicklung, touristische Erschließung und der Ausbau der Landwirtschaft und Agro-Industrie für eigene und ausländische Märkte sind wichtige Aspekte der Landnutzung.
Da die namibische Regierung auch weiterhin bestrebt ist, Investoren in den Bereichen Tourismus, Landwirtschaft und Agrarindustrie anzuwerben, empfehlen wir seriösen Auslandsinvestoren mit diesbezüglichen Anliegen direkten Kontakt aufzunehmen mit dem Ministerium für Ländereien, dem Ministerium für Tourismus sowie dem Investment Centre. Dort sollten Projektvorschläge und Finanzierungspläne von Kapitalgütern, z.B. Gästehäusern und Anlagen, wie auch Arbeitsplatzbeschaffung und Ausbildung vorgestellt werden. Antragsformulare für die Sondergenehmigung zum Kauf von Farmland, die durch Käufer und Verkäufer auszufüllen sind, können bei der Botschaft und dem Ministerium für Ländereien angefordert werden.
Auf diese Weise kann der Investor auch Gegenvorschläge einholen, die Regierung kann über gesetzliche Richtlinien sowie wirtschafts- und tourismuspolitische Ziele informieren, und der Investor kann sich die Unterstützung der Regierung für das Projekt sichern.
Unter Berücksichtigung dieses Hintergrundes möchten wir weitere Möglichkeiten aufzählen:
• Das Landgesetz betrifft nicht jede Art von bebaubarem Land und schließt vor allem Gemeindeland und anderes Land im Besitz von Gemeinde- und Kommunalverwaltungen aus. Diese Grundstücke sind oft groß genug (bis zu 2000 ha) und für die Investitionsvorhaben geeignet im Bereich Tourismus oder für andere Unternehmungen, z.B. Kleinstlandbesitz in wasserreichen Gegenden um Tsumeb oder längs des Omaruru Flußes. In einem solchen Fall benötigen Ausländer keine Sondergenehmigung für den Erwerb von Farmland, ebensowenig wie beim Kauf von privatem oder industriellen Eigentum.
• Das Landgesetz schließt eine Minderheitsbeteiligung von ausländischen Staatsangehörigen an einer namibischen Farm oder einer namibischen Firma, die eine Farm besitzt, nicht aus. Der mögliche Auslandsinvestor, der beabsichtigt, ein Tourismusunternehmen auf einer namibischen Farm aufzubauen, kann eine Minderheitsbeteiligung (bis zu 49%) an der nambischen Farm erwerben und, in gegenseitigem Einvernehmen mit dem namibischen Mehrheitsaktionär, ein touristisches Joint Venture auf einem Teil der Farm aufbauen.
• Weiterhin ist das Ministerium für Ländereien stets offen für Vorschläge, die besondere Vorzüge im Rahmen der sozio-ökonomischen Ziele der Regierung zu haben scheinen, wie z.B. grundlegende Agronomie oder Tourismus Projekte, vor allem wenn es sich um Joint Ventures mit namibischen Partnern handeln soll. Seriösen Investoren wird deshalb geraten, sich mit einem detailliert ausgearbeitetem Projektvorschlag direkt an das Ministerium für Ländereien zu wenden.
• Das Landgesetz erlaubt die Pacht von Farmland, ohne vorherige Genehmigung des Ministeriums, so lange die Dauer der Pacht 10 Jahre nicht überschreitet. Längere Pachtverträge müssen genehmigt werden und unterliegen z.Zt. demselben Moratorium wie Kaufverträge.
Wichtige Adressen:
Botschaft der Republik Namibia
Reichsstr. 17 Tel.: +49-30-263 9000
14052 Berlin Fax: +49-30-2540 9555
Ministry of Trade and Industry
Namibia Investment Centre
Private Bag 13340 Tel.: +264-61-2837335
Windhoek Fax: +264-61-220278
Ministry of Lands, Resettlement and Rehabilitation
The Permanent Secretary
Private Bag 13343 Tel.: +264-61-2859111
Windhoek Fax: +264-61-228240
Ministry of Environment and Tourism
The Permanent Secretary
Private Bag 13346 Tel.: +264-61-2842111
Windhoek Fax: +264-61-229936