wirt_2

Merkblatt Einfuhr Privateigentum

1. Persönliches Umzugsgut *Rebate Item 407.06* (ausschließlich Kraftfahrzeug, Alkohol und Tabak)

1.1. Einwanderer im Besitz einer Daueraufenthaltsgenehmigung oder Personen im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis (mit Vertragsverhältnis) von mindestens 6 (sechs) Monaten können persönliches Umzugsgut zollfrei einführen.

1.2. Auch namibische Staatsbürger oder Personen mit festem Wohnsitz in Namibia, die nach einem Auslandsaufenthalt nach Namibia zurückkehren möchten, können diese Zollbefreiung in Anspruch nehmen. Diese Personen müssen aber überzeugend nachweisen können, dass sie mindestens 6 (sechs) Monate im Ausland gelebt haben.

1.3. Solches Umzugsgut schließt ein: Hausrat, Möbel (inkl. Elektronik, z. B. 1 - 2 TV- und HiFi-Geräte), Eigentum einer natürlichen Person und deren Familie, aber auch Ausrüstung und Gerätschaften für die Ausübung des Berufs (keine industriellen, kommerziellen oder landwirtschaftlichen Gerätschaften). Erlaubtes Werkzeug beschränkt sich im Regelfall auf handgehaltenes Werkzeug.

1.4. Voraussetzung für den zollfreien Import ist, dass das persönliche Umzugsgut bereits vor der ersten Einreise (Wohnsitznahme) im Besitz und Gebrauch der Person(en) war. Bei neuwertigen Gegenständen, welche unbegleitet nachgeschickt werden, ist dieses anhand von Kaufbelegen nachzuweisen.

1.5. Das Umzugsgut muss Namibia innerhalb einer Frist von 6 (sechs) Monaten ab Datum der ersten Einreise erreichen.


2.      Kraftfahrzeuge: Rebate Item 407.04 (siehe auch "K": Kraftfahrzeuge, Einfuhr)

2.1. Einwanderer und Wohnsitznehmende dürfen ein rechtsgelenktes Kraftfahrzeug (neue Regelung seit 1.1.2003) pro einwandernde Familie für den persönlichen Gebrauch zollfrei einführen. Die maximale Sitzkapazität für Pkws beträgt acht Sitze.

2.2. Voraussetzungen:

- Es gelten die Fristen wie unter 1) für persönliches Umzugsgut und weiterhin:

- Das Kfz muss mindestens 1 (ein) Jahr vor Einreise im persönlichen Besitz und Gebrauch des Einwandernden oder Wohnsitznehmenden gewesen sein.

- Das Kfz muss binnen einer Frist von sechs Monaten ab Datum der Einreise angemeldet werden.

- Das Kfz darf während einer Frist von 20 (zwanzig) Monaten nach Einfuhr weder veräußert, verliehen, verschenkt, noch anderweitig angeboten werden.

- Finden die o. g. Fristen keine Anwendung, werden pro rata Zollgebühren erhoben.

- Diese Vorraussetzungen sind auch gültig für zurückkehrende namibische Staatsbürger und Personen mit festem Wohnsitz in Namibia. (Siehe 1.2).

Die Zollfreiheiten für die Einfuhr von Umzugsgut und Kraftfahrzeugen können nur in Anspruch genommen werden, wenn bereits die offizielle Genehmigung für die Wohnsitznahme vorliegt.

Wir empfehlen das Anlegen einer Kopie der Aufenthaltsgenehmigung und des Reisepasses an den Frachtbrief mit Bezug auf die zollfreie Einfuhr unter “Rebate items 407.06 und 407.04”, damit die Sendung vom Zoll in Namibia gleich entsprechend aufgenommen werden kann.


3. Haustiere (Katzen und Hunde) und Nutztiere (Pferde etc.)

3.1. Die Einfuhr von Haustieren ist gestattet unter der Voraussetzung, dass das Veterinäramt des Ursprungslandes bescheinigt, dass das Ursprungsgebiet 12 Monate frei von Tollwut war bzw. das Tier geimpft wurde. Entsprechende Antragsformulare können über die Namibische Botschaft bezogen werden und müssen ausgefüllt mindestens 6 Wochen vor Einreise beim Veterinäramt in Namibia eingehen, damit eine Einfuhrerlaubnis für Haustiere ausgestellt werden kann.

3.2. Nagetiere und Vögel dürfen generell nicht eingeführt werden.

3.3. Für die Einfuhr von Nutztieren sind Sondergenehmigungen vom einzuholen, und zwar vom deutschen (Exportbestimmungen) und namibischen (Importbestimmungen) Veterinäramt. Bei der Einreise nach Namibia besteht ggf. Quarantänepflicht.

3.4. Es gelten zusätzlich die Bestimmungen der jeweiligen Airline.

4. Begleitendes Gepäck

Folgende Güter können als begleitendes Gepäck zollfrei importiert werden:

• Gegenstände des persönlichen Bedarfs

• Wein (nicht mehr als 2 Liter)

• Spirituosen (nicht mehr als 1 Liter)

• 250 g Zigaretten oder Pfeifentabak, nicht mehr als 400 Zigaretten oder 50 Zigarren

• 50 ml Parfüm

• bis zu 2.000 Namibische Dollar

Zudem gilt für Wohnsitznehmer mit befristeter Aufenthaltserlaubnis:

• andere neue oder gebrauchte Waren bis zu einem Wert von N$ 1.250


Manche Waren, wie z. B. Fleisch (auch Konserven), Pflanzen, Blumen, Medizin, Honig etc. bedürfen zur Einfuhr einer Sondergenehmigung, welche im Voraus beantragt werden muss.

Es besteht keine Alkohol-, Tabak- und Waffen-Einfuhrerlaubnis für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, alle anderen o. g. Bestimmungen finden jedoch Anwendung.

Für die Einfuhr von Waffen gelten besondere Bestimmungen. Anträge hierfür sind in der Botschaft von Namibia und direkt am Flughafen Windhoek erhältlich. Es gelten zudem die Bestimmungen der jeweiligen Airline.

Go to top