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Um die Ausfuhrquote seiner Volkswirtschaft nachdrücklich zu erhöhen, hat Namibia im Jahr 1995 das EPZ-Gesetz  verabschiedet.

EPZs sind Freihandelszonen, die im Auftrag der Regierung von privaten Organisationen verwaltet werden: von der Offshore Development Company (ODC) und der EPZ Management Company (EPZ MC) in Walvis Bay.

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Investitionsbereiten Unternehmen bieten sich zahlreiche Vorteile. Sie können ihre Standorte im Land frei wählen. Die EPZ-Firmen sind von allen Steuern und Gebühren befreit, lediglich Löhne und Gehälter müssen regulär versteuert werden.

Eine großzügige Unterstützung gewährt der Staat ferner für die Ausbildung von Mitarbeitern. Damit möchte die Regierung nicht nur die Qualifizierung örtlicher Arbeitskräfte vorantreiben; die Beihilfe versteht sich auch als eine Entschädigung für anfängliche Produktionsrückstände, die sich aufgrund fehlender Ausbildung der Belegschaft ergeben könnten.

Sämtliche steuerlichen Vergünstigungen sind zeitlich unbefristet. Neben den finanziellen Vorteilen ermöglicht der EPZ-Status erleichterten Zugang zu zahlreichen Märkten, z.B. Europäische Union, EFTA, USA und Japan.

Für die EPZ besonders geeignete Gewerbe- und Industriearten sind:
  • Branchen der verarbeitenden Industrie
  • Veredlung und Wertschöpfung namibischer Ressourcen
  • Lagerhaltung
  • Güterumschlag Auslandsorientierte Dienstleistungen
Ansiedlungswillige Unternehmen finden in nahezu allen Landesteilen zeitgemäß erschlossene Gewerbegebiete vor. Ständig werden neue Flächen ausgewiesen. Möchte ein Unternehmen den EPZ-Status erlangen, muss es ein entsprechendes Zertifikat beantragen, das vom Wirtschaftsministerium in Windhoek genehmigt wird. Dazu muss der Antragsteller:

einen geeigneten Geschäftsplan vorlegen
seine bisherige Geschäftstätigkeit nachweisen
die finanzielle Situation seines Unternehmens offen legen

Weiterführende Informationen in Englisch finden Sie auch in der Broschüre Incentives for Manufacturers and Exporters
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